Sie haben Fragen?
Wir haben die Antworten.
- 01
Ein elektronischer Strafregisterauszug wird als PDF bereitgestellt und ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen. Dieses Siegel bestätigt Herkunft, Echtheit und Unverändertheit des Dokuments. Jede nachträgliche Manipulation wird bei einer Überprüfung sofort erkannt. Die Signatur entspricht den Vorgaben des Schweizer Signaturgesetzes (Art. 2 ZertES).
- 02
Einträge im VOSTRA‑Informationssystem werden nach gesetzlichen Fristen automatisch gelöscht. Damit wird ein Ausgleich zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Recht auf Rehabilitation geschaffen. Die Dauer richtet sich vor allem nach:
Schwere des Urteils: Schwerere Strafen oder Massnahmen bleiben länger eingetragen als leichtere Delikte.
Mehrere Urteile: Sind mehrere Urteile erfasst, bleibt der Eintrag bestehen, bis alle Fristen abgelaufen sind.
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten des Strafregisters.
- 03
Ein Strafregisterauszug ist in verschiedenen Situationen erforderlich, zum Beispiel:
Für Bewerbungen, wenn Arbeitgeber die persönliche Eignung prüfen müssen.
Für Visa‑Anträge, da Botschaften und Konsulate oft einen aktuellen Auszug verlangen.
Für Einbürgerungsgesuche, um die strafrechtliche Vergangenheit zu überprüfen.
Bei Mietverhältnissen, wenn Vermieter einen Nachweis anfordern.
Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere mit Schutzbedürftigen.
- 04
Über Meinauszug.ch beantragen Sie Ihren Auszug schnell, sicher und vollständig online. Sie benötigen weder Papierformulare noch einen Gang zur Post. Der Prozess ist benutzerfreundlich und kann von jedem Gerät aus erfolgen. Damit sparen Sie Zeit und Aufwand.
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Mein Auszug ist ein Service der KMO Consulting GmbH. Wir sind kein Amt, sondern eine Dienstleistung, die den Bestellprozess für Strafregisterauszüge und Betreibungsregisterauszüge vereinfacht. Durch unseren Service können Sie Ihren Antrag ohne Behördengang digital stellen und erhalten Ihren Auszug bequem per E‑Mail.
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Die Dauer richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und ist im Privatauszug meist kürzer als im Behördenauszug. Sie hängt u. a. ab von:
Schwere der Massnahme: Strengere Sanktionen führen zu längeren Fristen.
Zusätzliche Massnahmen: Beispielsweise Kontakt‑ oder Tätigkeitsverbote können die Dauer verlängern.
Fristenberechnung: Aus den gesetzlichen Mindestfristen wird die relevante Frist abgeleitet.
Mehrfache Urteile: Bei mehreren Einträgen wird die längste Frist berücksichtigt.
- 07
Gesetzlich festgelegte Gebühren: CHF 17.–
Weitere Kosten für:
• Versand und Bearbeitung durch das zuständige Amt • Druck und technische Aufbereitung • Gebühren für Zahlungsabwicklungen • Mehrwertsteuer und allgemeine Betriebskosten (Technik, Personal usw.)
Total: 34.90.-
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Ihr Strafregisterauszug wird von uns nicht dauerhaft gespeichert. Das zuständige Amt hält den digitalen Auszug für 60 Tage bereit. Während dieser Zeit können Sie das Dokument über den bereitgestellten Link herunterladen.
- 09
Ein Strafregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen einer Person auflistet. Er dient häufig als Nachweis bei Bewerbungen, Einbürgerungsverfahren oder anderen behördlichen Vorgängen.